AlexS hat geschrieben:
Was ist mit den nicht-WBK-pflichtigen Gewehren auf WBK? Es ist eine Tatsache, dass einige vor-F-Waffen auf WBK stehen. Dürfen die in Klasse 1 und 2 mitschießen?
Dieter hatte dazu schonmal eine Aussage gemacht: Ja
Weil: Auf WBK eingetragen und über 7,5J = Regel F3.1 ist anzuwenden. 7,6 J reicht theoretisch, Sinn machts aber erst mit deutlich mehr Joule
Eine Waffe auf WBK mit F also unter 7,5J schiesst in den freien Klassen. (ist nicht in Regel F3.1 erfasst,
es gilt F4)
Das ist das gleiche wie eine WBK-pflichtige Waffe die auf <7,5J reduziert wurde.
Das einzige Problem sind vor F-Waffen, welche legal über 7,5J Energie haben.
Diese sind nicht von Regel F3.1 erfasst.
Diese würden unter die freien Klassen fallen, da sie ja nicht WBK-pflichtig sind.
Für die freien Klassen haben sie aber zuviel Energie. Also erstmal gar nicht erlaubt. Bzw. da legal, nur ohne Wertung oder wenn alle Teilnehmer in der entsprechenden Klasse mit solchen Plempen schiessen nach Ermessen mit Wertung.
Hier wäre es interessant ob der Veranstalter die Befugnis und den Ermessensspielraum hat, um so ein Gewehr in einer offenen Klassse mitschiessen zu lassen.
EDIT: Ein ausländischer Gastschütze muss mit so einem Gewehr in den offenen Klassen schiessen.
Für die Einheimischen gilt aber erstmal die WBK-Pflicht in den offenen Klassen und deshalb: NO
Nochmal die 4 möglichen Fälle, sonst blicke ich gleich auch nicht mehr durch:
1. WBK-pflichtige LGs >7,5 bis 16,3J
2 WBK-pflichtige LGs < 7,5 J
3 freie LGs < 7,5J
4 frei LGs > 7,5 J
Regel F3.1 erfasst nur die Fälle 1 und 3
Für die Fälle 2 und 4 gilt NUR die Regel F4
Für die Fälle 1 und 3 gilt ebenfalls die Regel F4
Darauf habe ich Einteilung aufgebaut.
Gruß Udo
PS: Das ist nur meine Meinung. Ob sich diese unklaren Fälle wirklich so verhalten ist unklar.